Arbeitsausschuss diskutiert über Papier- oder Textform bei Arbeitsverträgen

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Arbeitsbedingungen hat in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag für Diskussionen gesorgt. Kritik am von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf übten sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter. Unterschiedliche Bewertungen gab es unter anderem in der Frage, inwiefern die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich (also in Papierform) oder lediglich in Textform (auch digital) festgeschrieben werden müssen.

DGB: Schriftform besser für Arbeitnehmer

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), aber auch Arbeitsrechtler halten die Schriftform für die bessere Absicherung der Rechte der Beschäftigten. Sie begrüßten, dass der Entwurf die Pflicht zur schriftlichen Information für alle Arbeitsverhältnisse einführt. So betonte Jana Wömpner vom DGB, die Schriftform sei "absolut notwendig, denn nur sie bietet die beste Beweiskraft in juristischen Auseinandersetzungen". Viele vor allem prekär Beschäftigte würden sich Arbeitsbedingungen nicht in einer Datei herunterladen. Allerdings kritisierte der DGB den Entwurf dennoch in einigen Bereichen als unzureichend, unter anderem in der Sanktionierung von Verstößen gegen die Nachweispflichten. "Bußgelder allein reichen nicht", sagte Wömpner.

BDA: "Bürokratismus in Reinform"

Der Entwurf der Bundesregierung schöpfe die stärkere Nutzung der Textform, die die Richtlinie biete, nicht aus, kritisierten dagegen Arbeitgeber. Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) attestierte Roland Wolf dem Gesetzentwurf "Bürokratismus in Reinform". Die Textform sei keineswegs die schwächere Form gegenüber der Schriftform. David Beitz vom Gesamtmetall/Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V. kritisierte, dass sich die Regelungen des Bundesministeriums gegen den digitalen Trend stemmen würden. Es stimme nicht, dass Arbeitsverträge hauptsächlich schriftlich fixiert würden. Die Regelungen würden zu Papierbergen in den Unternehmen führen, prophezeite er.

Arbeitsrichter: Schriftform besser - Nachweis in elektronischer Form zu prüfen

Die Schriftform sei die bessere Form, sagte Michael Horcher vom Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit. Allerdings seien die Arbeitnehmer heute nahezu vollständig mit digitalen Medien vertraut. Es solle daher geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen ein Nachweis in elektronischer Form zugelassen wird. Dies könnte dann der Fall sein, wenn Beschäftigte vorher ihr Einverständnis dazu erteilt hätten.

Gitta Kharraz, 21. Juni 2022.