Dienstag, 14.3.2023
BVerwG bestätigt Rosneft-Treuhandverwaltung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft bestätigt. Die Anordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium sei rechtmäßig gewesen, entschied heute das Gericht in Leipzig. Der Bund hatte im vorigen September mit der Treuhandverwaltung faktisch die Kontrolle über die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die Rosneft Refining and Marketing GmbH (RNRM) übernommen.

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Mittwoch, 8.3.2023
BVerwG befragt Zeugen in Prozess um Rosneft-Klage

In der mündlichen Verhandlung über die Klage des russischen Ölkonzerns Rosneft gegen die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen haben gestern zwei frühere Geschäftsführer von Rosneft Deutschland ausgesagt. Beide wurden im Bundesverwaltungsgericht zu Problemen des Unternehmens mit Banken und Versicherungen nach Ausbruch des Ukraine-Krieges befragt. Das Gericht will sich damit ein Bild über die Lage der deutschen Rosneft-Töchter verschaffen, bevor sie unter die Treuhandverwaltung gestellt wurden.

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Donnerstag, 23.2.2023
BVerwG prüft Rosneft-Klage gegen Treuhandverwaltung

Das Bundesverwaltungsgericht prüft derzeit, ob die Treuhandverwaltung der deutschen Töchter des russischen Ölkonzerns Rosneft rechtens ist. Anders als in den meisten Verwaltungsgerichtssachen ist das Bundesgericht in diesem Fall erste Instanz. Nach einer ganztägigen Verhandlung kündigte die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab den für das Gericht ungewöhnlichen Schritt an, das Verfahren am 07.03.2023 mit einer Beweisaufnahme fortzusetzen.

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Freitag, 14.10.2022
Rosneft verklagt Bund wegen Treuhandverwaltung

Der russische Ölkonzern Rosneft verklagt den Bund wegen der Treuhandverwaltung seiner deutschen Töchter. Rosneft habe gestern Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, teilte die Berliner Kanzlei Malmendier auf dem Karrierenetz Linkedin mit. Die Voraussetzungen für eine Zwangsverwaltung lägen nicht vor. "Bis zum heutigen Tage kommt Rosneft seinen Rohöllieferverpflichtungen in vollem Umfang nach, es gibt keine Lieferunterbrechungen und keine Leistungsstörungen", argumentierten die Juristen.

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