Mittwoch, 8.2.2023
Rechtsdienstleistungsaufsicht soll zentralisiert werden

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch einstimmig den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" in geänderter Fassung beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zu zentralisieren. Das betrifft vor allem das Inkassowesen.

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Montag, 9.5.2022
Bundesjustizministerium will Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen stärken

Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes vorgelegt, der die Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen zum Ziel hat. Die Registrierung der und die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden. Für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen soll es eine umfassende bußgeldrechtliche Sanktionsregelung geben.

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