Rechtsdienstleistungsaufsicht soll zentralisiert werden

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch einstimmig den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" in geänderter Fassung beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zu zentralisieren. Das betrifft vor allem das Inkassowesen.

Auch geldwäscherechtliche Aufsicht über registrierte Personen soll übertragen werden

Zugleich soll laut Entwurf auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über registrierte Personen auf das Bundesamt für Justiz übertragen werden. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Aufsicht, die bisher den Landjustizverwaltungen obliegt, zersplittert sei. Das führe unter anderem "zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis", heißt es in dem Entwurf.

Alle Formen unbefugter Rechtsdienstleistungen sollen bußgeldbewehrt werden

Ferner sollen mit dem Gesetzentwurf "alle Formen unbefugter Rechtsdienstleistungen, sofern sie selbstständig und geschäftsmäßig betrieben werden, (wieder) als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt werden". Auf diese Weise werde eine wirksame Bekämpfung unbefugter Rechtsdienstleistungen sowie die Herstellung eines insgesamt ausgewogenen Sanktionensystems gewährleistet, führt die Bundesregierung zur Begründung an. Weitere in dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderungen im Berufsrecht rechtsberatender Berufe bestehen laut Entwurf aus verschiedenen Verbesserungen sowie gesetzlichen Klarstellungen und Anpassungen "mit lediglich geringfügigen Auswirkungen".

Weitere Änderung in der Wirtschaftsprüferordnung

Gegenüber dem Regierungsentwurf nahmen die Koalitionsfraktionen einige Änderungen klarstellender Natur vor. Eine weitere Änderung – in der Wirtschaftsprüferordnung – betrifft die berufsgerichtlichen Verfahren gegen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und Besetzung der betreffenden Kammer.

Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2023.