Mittwoch, 8.2.2023
Rechtsdienstleistungsaufsicht soll zentralisiert werden

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch einstimmig den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" in geänderter Fassung beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zu zentralisieren. Das betrifft vor allem das Inkassowesen.

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