Donnerstag, 29.2.2024
Prozesskosten in Unterhaltsstreit können keine Werbungskosten sein

Prozesskosten zur Erlangung eines (höheren) nachehelichen Unterhalts sind laut BFH bei der Einkommensbesteuerung nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen im Rahmen des sogenannten Realsplittings versteuern muss.

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