Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden. Das hat das FG Düsseldorf entschieden.
Mehr lesenBerufssoldaten können die Kosten, die ihnen für die Verteidigung in einem Wehrdisziplinarverfahren entstehen, als Werbungskosten steuerlich absetzen. Die Aufwendungen dienten unmittelbar der Erhaltung der Einnahmen aus dem Dienstverhältnis, entschied der BFH.
Mehr lesenProzesskosten zur Erlangung eines (höheren) nachehelichen Unterhalts sind laut BFH bei der Einkommensbesteuerung nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen im Rahmen des sogenannten Realsplittings versteuern muss.
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