Ein Auszubildender kritisiert auf Youtube unter dem Titel "Wie entsteht eine Lüge" die Hamas-Berichterstattung seines Arbeitgebers – des Springer-Konzerns – und erhält dafür die Kündigung. Das war rechtens, meint das ArbG Berlin.
Mehr lesenDie Probezeitkündigung eines Leiharbeiters bei BMW ist wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht München entschieden. Die Behauptung des Leiharbeiters, die Kündigung beruhe darauf, dass er sich gegen rassistische Äußerungen gewandt habe, die beim Entleiher gefallen seien, hatte sich zuvor in der Beweisaufnahme nicht bestätigt.
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