Donnerstag, 23.5.2024
Nach Kritik auf Youtube: Springer durfte Azubi kündigen

Ein Auszubildender kritisiert auf Youtube unter dem Titel "Wie entsteht eine Lüge" die Hamas-Berichterstattung seines Arbeitgebers – des Springer-Konzerns – und erhält dafür die Kündigung. Das war rechtens, meint das ArbG Berlin.

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Dienstag, 15.9.2020
Leiharbeiter scheitert mit Klage gegen Probezeitkündigung: Kein Rassismus

Die Probezeitkündigung eines Leiharbeiters bei BMW ist wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht München entschieden. Die Behauptung des Leiharbeiters, die Kündigung beruhe darauf, dass er sich gegen rassistische Äußerungen gewandt habe, die beim Entleiher gefallen seien, hatte sich zuvor in der Beweisaufnahme nicht bestätigt.

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