Dienstag, 15.9.2020
Leiharbeiter scheitert mit Klage gegen Probezeitkündigung: Kein Rassismus

Die Probezeitkündigung eines Leiharbeiters bei BMW ist wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht München entschieden. Die Behauptung des Leiharbeiters, die Kündigung beruhe darauf, dass er sich gegen rassistische Äußerungen gewandt habe, die beim Entleiher gefallen seien, hatte sich zuvor in der Beweisaufnahme nicht bestätigt.

Mehr lesen