Nach Kritik auf Youtube: Springer durfte Azubi kündigen

Ein Auszubildender kritisiert auf Youtube unter dem Titel "Wie entsteht eine Lüge" die Hamas-Berichterstattung seines Arbeitgebers – des Springer-Konzerns – und erhält dafür die Kündigung. Das war rechtens, meint das ArbG Berlin.

Das ArbG Berlin hat die Kündigung eines Auszubildenden in der Probezeit bestätigt (Urteil vom 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23), der gehen musste, nachdem er ein kritisches Video über seinen Arbeitgeber auf Youtube veröffentlicht hatte. Das Ausbildungsverhältnis könne während der Probezeit jederzeit und ohne Verpflichtung zur Angabe eines Grundes gekündigt werden, so das Gericht zur Begründung. Der Arbeitgeber, hier der Springer-Konzern, habe berechtigte unternehmerische Interessen wahrgenommen.

Nach dem Angriff der islamistischen Terrorvereinigung Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hatte der Springer-Konzern sich solidarisch mit Israel erklärt. Seither haben Springer-Medien in zahlreichen Beiträgen über den Krieg in Gaza berichtet. Über diese Berichterstattung hatte der Mediengestalter in Ausbildung, mit Bildmaterial seines Arbeitgebers, ein kritisches Youtube-Video mit dem Titel "Wie entsteht eine Lüge" veröffentlicht. Der Verlag hatte daraufhin zwei Kündigungen ausgesprochen, von denen das ArbG eine für wirksam hielt.

Der Vortrag des Auszubildenden, die Kündigung verletze ihn in seiner Meinungsfreiheit und verstoße gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, überzeugte das Gericht nicht. Die Meinungsfreiheit sei zwar grundsätzlich geschützt, rechtfertige aber nicht das eingestellte Youtube-Video. Die Kündigung stelle auch keine Maßregelung dar, sondern eine berechtigte Wahrnehmung der unternehmerischen Interessen. Gegen das Urteil können beide Parteien Berufung bei dem LAG Berlin-Brandenburg einlegen.

ArbG Berlin, Urteil vom 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23

Redaktion beck-aktuell, dd, 23. Mai 2024.