Das Bundeskanzleramt ist verpflichtet, der Presse Auskünfte über die Kommunikation des Chefs des Bundeskanzleramts mit Medien in der "Cum-Ex-Steuergeldaffäre" zu erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Hintergrundgespräche mit Journalisten gehören demnach zur dienstlichen Tätigkeit. Der vertrauliche Charakter bei Kommunikationsformen "im kleinen Kreis" schließe den Auskunftsanspruch nicht aus.
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