Freitag, 31.3.2023
Cum-Ex-Affäre: Kanzleramt muss über Gespräche mit Medien informieren

Das Bundeskanzleramt ist verpflichtet, der Presse Auskünfte über die Kommunikation des Chefs des Bundeskanzleramts mit Medien in der "Cum-Ex-Steuergeldaffäre" zu erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Hintergrundgespräche mit Journalisten gehören demnach zur dienstlichen Tätigkeit. Der vertrauliche Charakter bei Kommunikationsformen "im kleinen Kreis" schließe den Auskunftsanspruch nicht aus.

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Freitag, 9.7.2021
BND muss Journalisten Auskünfte zu "Kennenlernterminen" erteilen
Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Journalisten Auskunft darüber erteilen, welchen Medienvertretern er zu "Kennenlernterminen" Zugang zu seiner Liegenschaft in Berlin gewährt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Allerdings müsse er keine Auskünfte zu Einzelgesprächen geben, so die Richter weiter. Hier überwiege das andernfalls gefährdete Recherche- und Redaktionsgeheimnis das Auskunftsinteresse. Mehr lesen