Montag, 12.7.2021
Landesverfassungsschutz in Thüringen durfte AfD-Prüffall nicht öffentlich machen

Der Thüringer Verfassungsschutz hätte die Einstufung des AfD-Landesverbandes mit dem Vorsitzenden Björn Höcke als Prüffall nicht öffentlich machen dürfen. Ein entsprechendes Urteil verkündete das Verwaltungsgericht Weimar am Montag. Lediglich für den Beobachtungs- und Verdachtsfall gebe es eine Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit des Landesverfassungsschutzes, nicht aber für die Stufe des Prüffalls, argumentierte das Gericht.

Mehr lesen
Donnerstag, 25.2.2021
AfD wehrt sich gegen Bezeichnung als "Prüffall" des Verfassungsschutzes

Das Bundesinnenministerium muss nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin den Tweet eines seiner Pressesprecher löschen, weil darin die AfD sinngemäß als Prüffall des Verfassungsschutzes dargestellt wurde. Dies stelle einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Parteienfreiheit dar, begründete das Gericht seine Entscheidung. In einem ähnlichen Fall entschied auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Mehr lesen