Der Thüringer Verfassungsschutz hätte die Einstufung des AfD-Landesverbandes mit dem Vorsitzenden Björn Höcke als Prüffall nicht öffentlich machen dürfen. Ein entsprechendes Urteil verkündete das Verwaltungsgericht Weimar am Montag. Lediglich für den Beobachtungs- und Verdachtsfall gebe es eine Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit des Landesverfassungsschutzes, nicht aber für die Stufe des Prüffalls, argumentierte das Gericht.
Mehr lesenDas Bundesinnenministerium muss nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin den Tweet eines seiner Pressesprecher löschen, weil darin die AfD sinngemäß als Prüffall des Verfassungsschutzes dargestellt wurde. Dies stelle einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Parteienfreiheit dar, begründete das Gericht seine Entscheidung. In einem ähnlichen Fall entschied auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
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