Donnerstag, 10.11.2022
US-Richter genehmigt Millionen-Vergleich von Porsche

Der Sportwagenbauer Porsche kann einen unangenehmen US-Rechtsstreit um angeblich irreführende Angaben zum Kraftstoffverbrauch Hunderttausender Autos abhaken. Der zuständige Richter Charles Breyer stimmte einem Vergleich mit US-Klägern am Mittwoch (Ortszeit) zu. Das Unternehmen zahlt demnach mindestens 80 Millionen Dollar (79,9 Millionen Euro) an Autobesitzer, um das zivilrechtliche Verfahren beizulegen. Bei den Vorwürfen ging es um potenzielle Kraftstoffverbrauchs- und Emissionsabweichungen.

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Freitag, 30.9.2022
Geplatzte VW-Übernahme: Porsches Informationsverhalten war nicht verwerflich

Im Streit um milliardenschwere Schadensersatzforderungen von Anlegern nach der geplatzten VW-Übernahme durch Porsche hat das Oberlandesgericht Celle im Kapitalanleger-Musterverfahren entschieden, dass das Informationsverhalten von Porsche nicht grob unrichtig und nicht verwerflich war. Schadensersatzansprüche kommen danach nicht in Betracht.

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Freitag, 17.6.2022
Porsche schließt Vergleich mit US-Klägern wegen Verbrauchswertangaben

Porsche hat im Rechtsstreit um angeblich irreführende Angaben zum Kraftstoffverbrauch Hunderttausender Autos in den USA einen Vergleich geschlossen. Bei den Vorwürfen der Sammelkläger geht es um potenzielle Kraftstoffverbrauchs- und Emissionsabweichungen. Laut Gerichtsakten wird Porsche Autobesitzern in den USA im Rahmen des Vergleichs mindestens 80 Millionen Dollar (76 Millionen Euro) zahlen.

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Donnerstag, 18.11.2021
Hinweisbeschluss im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche

Im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE geht das Oberlandesgericht Braunschweig laut Hinweisbeschluss vom 18.11.2021 nunmehr davon aus, dass die Entscheidung zum Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen in Fahrzeuge für den US-Markt bereits im Jahr 2008 eine Insiderinformation darstellte, die dem Kapitalmarkt durch Ad-hoc-Mitteilung hätte bekannt gegeben werden müssen.

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Freitag, 12.11.2021
Musterverfahren gegen Porsche wird im Sommer 2022 fortgesetzt

Die juristische Auseinandersetzung gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) im Zuge des Dieselskandals wird voraussichtlich im Sommer 2022 mit einer mündlichen Verhandlung fortgesetzt. Dies teilte das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag mit. In dem Rechtsstreit geht es um Schadenersatzklagen von Porsche-Anteilseignern, die dem Großaktionär von Volkswagen vorwerfen, zu spät über den Abgasskandal informiert zu haben.

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Donnerstag, 16.7.2020
BGH lässt Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche zu

Das beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG zur Verletzung von Publizitätspflichten im Zusammenhang mit dem Dieselskandal steht einem weiteren Kapitalanleger-Musterverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Porsche SE nicht entgegen. Das hat der Bundesgerichtshof am 16.06.2020 beschlossen.

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