Hinweisbeschluss im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche

Im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE geht das Oberlandesgericht Braunschweig laut Hinweisbeschluss vom 18.11.2021 nunmehr davon aus, dass die Entscheidung zum Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen in Fahrzeuge für den US-Markt bereits im Jahr 2008 eine Insiderinformation darstellte, die dem Kapitalmarkt durch Ad-hoc-Mitteilung hätte bekannt gegeben werden müssen.

Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen schon ab 2008

Ob sich aus dem Unterlassen von Ad-hoc-Mitteilungen im Jahr 2008 und den folgenden Jahren bis zur Aufdeckung des "Diesel-Skandals" im September 2015 dem Grunde nach Schadensersatzansprüche für Anleger ergeben, hängt laut OLG für die Zeit bis zum 09.07.2012 vor allem davon ab, ob ein Vorstandsmitglied der VW AG Kenntnis von der Manipulation hatte. Nur die Kenntnis auf dieser Ebene sei der VW AG zuzurechnen. Dies müsste von der Klägerseite dargelegt und bewiesen werden. Für die Zeitpunkte nach dem 09.07.2012 habe dagegen die VW AG zu beweisen, inwieweit das Unterlassen der Mitteilung durch den Vorstand weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gewesen sei. Grund für diese Differenzierung sei, dass Schadensersatzansprüche für die Zeit bis zum 09.07.2012 nur noch auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Anleger (§ 826 BGB) gestützt werden könnten, da etwaige Ansprüche auf Grundlage der speziellen Haftungsvorschrift des § 37b WpHG verjährt seien.

Frist zur Stellungnahme bis Ende Januar 2022

Die Beteiligten hätten jetzt Gelegenheit, zu den Hinweisen Stellung zu nehmen und insbesondere den Vortrag und die Beweisantritte zum Kenntnisstand des Vorstands zu ergänzen und zu präzisieren. Nach Ablauf der hierzu gesetzten Frist (31.01.2022) werde ein Beweisbeschluss zur Klärung der hierzu erhobenen Behauptungen erlassen. Die weitere Terminplanung werde nach Absprache mit den Beteiligten erfolgen und gesondert bekannt gegeben. Die Termine bis einschließlich Februar 2022 seien vor diesem Hintergrund aufgehoben.

Redaktion beck-aktuell, 18. November 2021.