Man muss zu seinen Worten stehen: Erklärt das Land Bremen die Corona-Impfung seiner Polizeibeamten zur dienstlichen Veranstaltung, kann es – trotz Freiwilligkeit der Teilnahme – nach einem Impfschaden nicht behaupten, dass doch alles privat gewesen sei.
Mehr lesenDa half es dem Beamten auch nicht, dass er einen Teil der Beute an seine Dienststelle verfüttert hatte: Das VG Trier entfernte den Streifenpolizisten, der nach einem Unfall Massen von Käse in einen Polizeibus geladen hatte, aus dem Beamtenverhältnis.
Mehr lesenDie Polizeihochschule darf einen angehenden Polizeibeamten wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung entlassen, wenn er – wenn auch weitgehend passiv – Mitglied einer WhatsApp-Gruppe war, in der nationalsozialistische, antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenverachtende Kommentare und Bilder geteilt wurden. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden und den Eilantrag eines Polizeimeisteranwärters abgelehnt.
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