Die Polizeihochschule darf einen angehenden Polizeibeamten wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung entlassen, wenn er – wenn auch weitgehend passiv – Mitglied einer WhatsApp-Gruppe war, in der nationalsozialistische, antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenverachtende Kommentare und Bilder geteilt wurden. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden und den Eilantrag eines Polizeimeisteranwärters abgelehnt.
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