Man muss zu seinen Worten stehen: Erklärt das Land Bremen die Corona-Impfung seiner Polizeibeamten zur dienstlichen Veranstaltung, kann es – trotz Freiwilligkeit der Teilnahme – nach einem Impfschaden nicht behaupten, dass doch alles privat gewesen sei.
Mehr lesenEine Verbitterung über behördliches Verhalten im Zusammenhang mit der Anerkennung der gesundheitlichen Folgen einer Impfung ist, selbst wenn sie als "Verbitterungsstörung" Krankheitswert erreicht, nicht der Impfung zuzurechnen. Dies stellt das Landessozialgericht Baden-Württemberg klar.
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