"Impfzeit ist Dienstzeit": Covid-Impfschaden von Polizeibeamtin war Dienstunfall

Man muss zu seinen Worten stehen: Erklärt das Land Bremen die Corona-Impfung seiner Polizeibeamten zur dienstlichen Veranstaltung, kann es – trotz Freiwilligkeit der Teilnahme – nach einem Impfschaden nicht behaupten, dass doch alles privat gewesen sei. 

Eine Herzmuskelentzündung mit Herzrhythmusstörungen, so die Diagnose einer Bremer Polizistin. Die junge Mutter, die damals in Elternzeit war, war kurze Zeit nach ihrer zweiten Corona-Impfung mit dem Biontech-Wirkstoff im Mai 2021 mit Brustschmerzen in eine Klinik eingeliefert worden. Sie meldete den Vorfall als Dienstunfall – wie es zuvor in einem internen Rundschreiben mit dem Titel "Impfschaden = Dienstunfall?" angeordnet worden war: Dort schrieb die "KoSt Krone (Koordinierungsstelle zur Corona-Lage)" der Polizei Bremen, dass die Impfung eine dienstliche Veranstaltung und bei "schwereren längerfristig anhaltenden Körperschäden…eine Dienstunfallanzeige zu fertigen" sei.

Gleichwohl lehnte Performa Nord, der vom Senat der Hansestadt mit der Anerkennung von Dienstunfällen beauftragte Eigenbetrieb des Landes, den Antrag ab, da es sich nicht um eine dienstliche Veranstaltung gehandelt habe. Der Widerspruch der Beamtin blieb ebenfalls erfolglos: Die Sachbearbeiterin war sich mit sich selbst einig, dass sie den Antrag zuvor völlig zu Recht abgelehnt hatte.

Dienstunfall trotz Elternzeit

Das VG Bremen (Urteil vom 05.02.2024 – 7 K 1464/22) gab der Klage der Polizistin statt. Die Überprüfung der Angelegenheit durch dieselbe Person war dabei nicht der ausschlaggebende Punkt: Mit Blick auf Sinn und Zweck des Widerspruchsverfahrens sei dieses Vorgehen zwar "wenig dienlich", so die Kammer, aber rechtlich zulässig.

Die Verwaltungsrichterinnen und -richter hielten dem Land aber vor, dass die Polizei als "Arbeitgeberin" die Beamten und Beamtinnen nicht nur bei der Organisation von Impfterminen unterstützt und dafür freigestellt (das Gericht zitierte insoweit den Slogan "Impfzeit ist Dienstzeit"), sondern die Impfung selbst als dienstliche Veranstaltung eingestuft habe. Das Rundschreiben sei insoweit eindeutig. Ähnlich wie bei einem Betriebsausflug oder einer Weihnachtsfeier sei die Freiwilligkeit der Impfung dabei für die Einstufung irrelevant.

Das VG wies auch den Einwand der Hansestadt zurück, es könne kein Dienstunfall gewesen sein, da die Frau in Elternzeit gewesen sei: Ihre Rückkehr in den Dienst sei absehbar gewesen, das Ende der Pandemie hingegen nicht. Eine vollständige Immunisierung schon am ersten Einsatztag habe daher auch im Interesse des Landes gelegen. 

VG Bremen, Urteil vom 05.02.2024 - 7 K 1464/22

Redaktion beck-aktuell, Michael Dollmann, 28. Februar 2024.