Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Daher muss der für die Datenverarbeitung Verantwortliche grundsätzlich die Identität der Empfänger bekanntgeben. Ist es nicht möglich, die Empfänger zu identifizieren, oder ist der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv, so kann der Verantwortliche sich jedoch darauf beschränken, nur die Empfängerkategorien mitzuteilen, so der Europäische Gerichtshof.
Mehr lesenDer Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warnt vor den beiden Apps "Ehteraz" und "Hayya", die jeder zwingend installieren muss, der nach Katar zur Fußball-Weltmeisterschaft reist. Bei einer ersten Analyse der Apps sei festgestellt worden, dass die Datenverarbeitungen wahrscheinlich deutlich weiter gehen, als es die Beschreibungen der Datenschutzhinweise und Verarbeitungszwecke in den App-Stores angeben.
Mehr lesenDas Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss erneut darüber entscheiden, ob das Bundeswirtschaftsministerium personenbezogene Daten von jenen Behörden- und Fraktionsmitarbeitern offenlegen muss, die am Verfahren zum Erlass einer Gebührenverordnung beteiligt waren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein Unternehmen der Glasindustrie, welches die Rechtmäßigkeit der Verordnung überprüfen wollte.
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