Donnerstag, 12.1.2023
Österreichische Post muss Empfänger personenbezogener Daten nennen

Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Daher muss der für die Datenverarbeitung Verantwortliche grundsätzlich die Identität der Empfänger bekanntgeben. Ist es nicht möglich, die Empfänger zu identifizieren, oder ist der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv, so kann der Verantwortliche sich jedoch darauf beschränken, nur die Empfängerkategorien mitzuteilen, so der Europäische Gerichtshof.

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