Weitreichender Datenabgriff
So werde bei einer der Apps unter anderem erhoben, ob und mit welcher Nummer ein Telefonat geführt werde. Hierbei handele es sich um mitunter sensible Telekommunikationsverbindungsdaten, die in Deutschland unter das Fernmeldegeheimnis fielen. Die andere App verhindere unter anderem aktiv, dass das Gerät, auf dem sie installiert werde, in den Schlafmodus wechsle. Es sei zudem naheliegend, dass die von den Apps verwendeten Daten nicht nur lokal auf dem Gerät verbleiben, sondern an einen zentralen Server übermittelt werden.
Nutzer sollten gesondertes Telefon für die Apps nutzen
Der BfDI rät dazu, die beiden Apps, die in den gängigen App-Stores in Europa verfügbar sind und damit auch außerhalb von Katar heruntergeladen und "genutzt" werden können, nur dann zu installieren, wenn es absolut unumgänglich ist. Zudem rät er, für die Installation ein eigenes Telefon zu verwenden, das ausschließlich für die Apps genutzt wird. Insbesondere sollten auf diesem Gerät keine weiteren personenbezogenen Daten, wie etwa Telefonnummern, Bild- oder Tondateien gespeichert sein. Im Nachgang der Nutzung der Apps sollten auf dem verwendeten Telefon das Betriebssystem und sämtliche Inhalte vollständig gelöscht werden, so der Datenschützer.