Schuldet die Stadt als Veranstalterin eines Weihnachtsmarktes den Ersatz entgangenen Gewinns, wenn dem Standbetreiber eine Marktteilnahme aufgrund einer kurzfristigen Zusage der Stadt nicht mehr möglich war? Diese Frage war nun Gegenstand eines Berufungsverfahrens vor dem OLG Oldenburg.
Mehr lesenEin Hochzeitspaar, dass für seine Hochzeit eine Fotografin beauftragt hat, kann die gezahlte Anzahlung nicht deshalb zurückverlangen, weil es nach coronabedingter Verschiebung der Feier einen anderen Fotografen bevorzugt, der zum ursprünglichen Termin verhindert war. Weder sei der Fotografin die Leistungserbringung unmöglich gewesen noch habe dem Paar ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zugestanden, so der Bundesgerichtshof.
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