Ein Schiedsspruch ist nicht nur einer gerichtlichen Evidenzkontrolle unterworfen, sondern kann bei Verstoß gegen elementare Regeln der Wettbewerbsfreiheit laut Bundesgerichtshof vollumfänglich überprüft werden. Der Kartellsenat hob eine Entscheidung des Schiedsgerichts als wettbewerbswidrig auf, mit der eine Steinbruchbetreiberin zur Herausgabe ihrer Betriebsfläche verurteilt worden war. Die Entscheidung müsse vollumfänglich überprüfbar sein, um das elementare öffentliche Interesse an einem funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen.
Mehr lesenDie Anwendung des gewählten englischen Erbrechts kann mit Blick auf das in Deutschland verankerte Pflichtteilsrecht einen Verstoß gegen den deutschen ordre public darstellen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist dies jedenfalls dann so, wenn einem Kind trotz hinreichenden Inlandsbezugs des Erbfalls kein bedarfsunabhängiger Pflichtteil zusteht.
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