Ein Spieler, der an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hatte, klagte auf Rückzahlung seiner Spieleinsätze. Während die erste Instanz ihm das noch verwehrte, entschied das Berufungsgericht zu seinen Gunsten und bejahte einen Rückzahlungsanspruch. Das Oberlandesgericht Köln begründete dies mit der Nichtigkeit des Spielvertrags aufgrund des Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 (Glücksspielstaatsvertrag). Die Revision wurde nicht zugelassen.
Mehr lesenAutorisiert ein Bankkunde beim illegalen Online-Glücksspiel Kreditkartenzahlungen an ausländische Anbieter, steht ihm gegenüber seiner Bank kein Erstattungsanspruch zu. Die Rechtsfrage, ob die Autorisierungen durch den Verstoß des Dienstleisters gegen das Glücksspielverbot nichtig seien, begründet dem Bundesgerichtshof zufolge keinen Revisionszulassungsgrund. Die Gerichte hätten diese bereits einheitlich verneint.
Mehr lesenPech für einen Spieler aus Rheinland-Pfalz, der sein Glück bei einem Online-Spielcasino mit Sitz in Malta gesucht hatte: Seine dort erzielten Gewinne in Höhe von mehr als 40.000 Euro kann er – jedenfalls in Deutschland – nicht gerichtlich durchsetzen. Das hat das Landgericht Frankenthal in einem Streit um das aus Spieleinsatz und Gewinn bestehende Glücksspiel-Guthaben entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr lesenAuf die Einsätze bei Internet-Glücksspielen in Online-Casinos wird künftig analog zu Renn- und Sportwetten ein Steuersatz von 5,3% erhoben. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrats wurde am Mittwoch auch von der Mehrheit des Bundestags gebilligt. Kritiker warnten, damit würden die Gewinne geschmälert und die Spieler dadurch in den Schwarzmarkt getrieben.
Mehr lesenNach dem Glücksspiel-Staatsvertrag 2021 der Länder werden Onlinepoker und virtuelles Automatenspiel ab diesem Juli legal. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/28400) auf den Weg gebracht mit dem Ziel, Online-Glücksspiel effektiv zu besteuern. Bei der Anhörung im Finanzausschuss wurde der Entwurf sehr unterschiedlich bewertet.
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