Ist in einem Nachbarschaftsstreit ein Schlichtungsverfahren erfolglos, wird ein erneuter Versuch nach einem Parteiwechsel entbehrlich. Nachdem der Bundesgerichtshof 2010 für den Klägerwechsel entschieden hatte, dass er kein erneutes Vorverfahren für erforderlich hält, bestätigte er seine Ansicht nun für den Beklagtenwechsel. Es gebe keinerlei Veranlassung, hier einen Unterschied zu machen.
Mehr lesenEin obligatorisches Güteverfahren ist nicht bei allen Klagen notwendig, die eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betreffen. Der Bundesgerichtshof hält einen Schlichtungsversuch dann für entbehrlich, wenn es um die Verletzung der Intimsphäre geht. Dafür spreche der Wortlaut der Öffnungsklausel. Außerdem sei auch im strafrechtlichen Pendant des Schlichtungsverfahrens ein Sühneverfahren vor dem Privatklageverfahren nur dann notwendig, wenn es um die Verletzung der persönlichen Ehre ginge.
Mehr lesenDie Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem obligatorischen Güteverfahren sind keine erstattungsfähigen (Vorbereitungs-)Kosten eines späteren Rechtsstreits. Derartige Verfahren dienen laut Bundesgerichtshof der Streitvermeidung und sollen zur Entlastung der Gerichte beitragen. Eine Vorbereitung des Rechtsstreits sei damit allerdings nicht beabsichtigt. Der V. Zivilsenat stellt sich damit gegen die von ihm selbst als "überwiegend" bezeichnete Ansicht.
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