Freitag, 25.3.2022
Freispruch bei in dubio pro reo

Lassen sich die Chronologie und der konkrete Geschehensablauf einer Straftat nicht aufklären, ist im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Der Bundesgerichtshof erhielt den Freispruch bei einem versuchten Tötungsdelikt in einem Fall aufrecht, in dem die Beteiligten um ein Messer rangen und sich gegenseitig potenziell lebensgefährliche Verletzungen beibrachten. Selbst nach der erfolgreichen Wegnahme des Messers könne weiter von einer Notwehrlage ausgegangen werden, wenn der andere noch um das Messer kämpfe.

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Dienstag, 13.10.2020
Keine Notwehrprovokation bei möglichem Hinterhalt

Wird ein Angreifer möglicherweise in eine Falle gelockt, in der er attackiert werden soll, ist sein Vorverhalten nicht als Notwehrprovokation zu bewerten. Nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" muss die Rechtfertigung seiner Körperverletzung durch Notwehr geprüft werden. Das hat der Bundesgerichtshof am 17.06.2020 beschlossen.

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