Freitag, 1.4.2022
Unaussprechliche Sonderzeichen in Firmennamen

Sonderzeichen, die als reine Bildzeichen dienen, erfüllen nicht die erforderliche Kennzeichenfunktion eines Firmennamens. Der Bundesgerichthof betont, dass es entscheidend auf die Aussprechbarkeit des Namens ankommt. Im Gegensatz zu "@" oder "&" sei die Zeichenfolge "//" noch kein eindeutiger Wortersatz.

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