Sonderzeichen, die als reine Bildzeichen dienen, erfüllen nicht die erforderliche Kennzeichenfunktion eines Firmennamens. Der Bundesgerichthof betont, dass es entscheidend auf die Aussprechbarkeit des Namens ankommt. Im Gegensatz zu "@" oder "&" sei die Zeichenfolge "//" noch kein eindeutiger Wortersatz.
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