Weil eine Mutter ihren pflegebedürftigen Sohn aus Überforderung mit einem Medikament, das sie ihm in den Schokopudding gemischt hatte, getötet hat, muss sie wegen Mordes für dreieinhalb Jahre in Haft. Der BGH hat die Revision der Frau gegen das Urteil des LG Hildesheim verworfen.
Mehr lesenEin Orchestermusiker hat Mordgedanken, besorgt sich Rattengift und versucht, drei Menschen zu vergiften, darunter seine Mutter. Die Vorwürfe scheinen für den Geiger des Sinfonieorchesters Schleswig-Holstein unvorstellbar zu sein – das Urteil des LG Hannover wohl auch: Er soll für sechseinhalb Jahre in Haft.
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