Urteil gegen Mutter wegen Mordes an behindertem Sohn rechtskräftig

Weil eine Mutter ihren pflegebedürftigen Sohn aus Überforderung mit einem Medikament, das sie ihm in den Schokopudding gemischt hatte, getötet hat, muss sie wegen Mordes für dreieinhalb Jahre in Haft. Der BGH hat die Revision der Frau gegen das Urteil des LG Hildesheim verworfen.

Die Revision sei unbegründet, so der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 01.11.2023 - 6 StR 461/23). Die Kammer des Landgerichts hatte das Mordmerkmal der Heimtücke festgestellt. Jedoch handelte die Frau aus Sarstedt nach Überzeugung des Gerichts im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, weil sie mit der Betreuung des behinderten 17-Jährigen überfordert war.

Die Frau hatte im Prozess zugegeben, ihrem Sohn eine tödliche Medikamentendosis in einem Schokopudding gegeben zu haben: "Ich wusste nicht mehr weiter", sagte sie unter Tränen. Der Jugendliche hatte das Prader-Willi-Syndrom - eine seltene, genetisch bedingte Behinderung mit körperlichen und geistigen Symptomen. Dazu zählten Wutausbrüche und Zwangshandlungen, später auch Psychosen. 

Im März 2021 beschloss die Mutter nach Feststellungen der Kammer, sowohl den Jungen als auch sich selbst zu töten. Sie aß demnach vergiftetes Apfelmus, konnte aber gefunden und wiederbelebt werden. Der Jugendliche dagegen starb. Laut Gericht wurde das Geständnis der Frau bei der Strafzumessung zu ihren Gunsten berücksichtigt. Nachteilig wirkte sich aber aus, dass der 17-Jährige wegen seiner Erkrankung besonders schutzbedürftig war.

BGH, Beschluss vom 01.11.2023 - 6 StR 461/23

Redaktion beck-aktuell, hs, 24. November 2023 (dpa).