Mittwoch, 27.7.2022
410 oder 115.000 Euro? – Vermieterin muss Mietkaution in Aktienform zurückgeben

In einem Streit um die Rückgabe einer in Aktien angelegten Mietkaution muss eine Wohnungsgesellschaft laut Amtsgericht Köln die Kaution in Form von Aktien herausgeben. In dem entschiedenen Fall ging es um eine 800-Mark-Kaution, die ursprünglich im Jahr 1960 hinterlegt wurde. Die Summe wurde in einem neuen Vertrag 2005 übernommen. Der Kurswert der Mietsicherheit lag bei Klageerhebung im Dezember 2021 bei 115.000 Euro.

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Mittwoch, 25.11.2020
Vermieter darf mit Barkaution aufrechnen

Ein Vermieter darf nach Beendigung des Mietverhältnisses aus einer Kaution des Mieters mit streitigen, aus dem Mietverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.10.2020 entschieden.

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