Das dingliche Vorkaufsrecht genießt jedenfalls dann Vorrang vor dem Vorkaufsrecht des Mieters, wenn es vom Eigentümer zugunsten eines Familienangehörigen bestellt wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis darauf entschieden, dass der Gesetzgeber das Interesse des Vermieters, die Wohnung an eine bestimmte ihm nahestehende Person verkaufen zu können, als vorrangig ansehe. Dem widerspräche ein höherrangiges gesetzliches Mietervorkaufsrecht.
Mehr lesenDer Deutsche Mieterbund (DMB) beklagt im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundeswirtschaftsministeriums in einer Stellungnahme eine fehlende Sozialverträglichkeit des geplanten Gebäudeenergiegesetzes. Am Ende zahle die Investition in die Heizung allein der Mieter über die Modernisierungsmieterhöhung, kritisiert die DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz und fordert umfassende Reformen beim Mietrecht sowie eine echte soziale Flankierung.
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