Wird ein Mädchen in einem Knabenchor abgelehnt, der als öffentliche Einrichtung einer Hochschule organisiert ist, kann dies ausnahmsweise trotz mittelbarer Geschlechterdiskriminierung gerechtfertigt sein. Laut Bundesverwaltungsgericht lässt sie sich durch das verfassungsrechtlich geschützte Kulturgut des "Klangraums" eines Knabenchors legitimieren. Aufnahmekriterium war eine zu dieser Chorform passende Stimme.
Mehr lesenDas Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 21.05.2021 die Berufung eines Mädchens zurückgewiesen, das die Aufnahme in den nur mit Knaben besetzten Konzertchor des Staats- und Domchors Berlin begehrte. Die Auswahlentscheidung des Chorleiters lasse keine Beurteilungsfehler erkennen, so das Gericht. Er habe sich insbesondere am nicht zum Knabenchor passenden Stimmenklang orientieren dürfen.
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