Dienstag, 25.5.2021
Knabenchor muss Mädchen nicht aufnehmen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 21.05.2021 die Berufung eines Mädchens zurückgewiesen, das die Aufnahme in den nur mit Knaben besetzten Konzertchor des Staats- und Domchors Berlin begehrte. Die Auswahlentscheidung des Chorleiters lasse keine Beurteilungsfehler erkennen, so das Gericht. Er habe sich insbesondere am nicht zum Knabenchor passenden Stimmenklang orientieren dürfen. 

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