Eltern, die ihr Kleinkind in einer Kita im Ausland unterbringen, nachdem ihnen in Deutschland wegen fehlender Kapazitäten kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wurde, erhalten die Kosten für die ausländische Kita nicht ersetzt, so das VG Trier.
Mehr lesenWer darauf angewiesen ist, dass sein Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird, sollte es gegen Masern impfen lassen. Denn sonst besteht kein Rechtsanspruch auf die Betreuung. Alternativ reicht laut VG Mainz ein Arzt-Zeugnis über eine Kontraindikation – sofern es aussagekräftig ist. Da hilft es nicht, wenn der Arzt Impfgegner ist.
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