Montag, 18.3.2024
Keine Kita-Betreuung ohne Masernimpfschutz - oder aussagekräftiges Arzt-Zeugnis

Wer darauf angewiesen ist, dass sein Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird, sollte es gegen Masern impfen lassen. Denn sonst besteht kein Rechtsanspruch auf die Betreuung. Alternativ reicht laut VG Mainz ein Arzt-Zeugnis über eine Kontraindikation – sofern es aussagekräftig ist. Da hilft es nicht, wenn der Arzt Impfgegner ist.

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