Freitag, 7.6.2024
Bundestag beschließt neue Regeln für Verbot von Kinderehen
Der Bundestag hat neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen. Eine Ehe unter Beteiligung Jugendlicher unter 16 Jahren soll unwirksam bleiben. Die Novelle enthält zudem Bestimmungen zur Wahrung von Unterhaltsansprüchen und zur Wiederheirat nach Erreichen der Volljährigkeit. Mehr lesen
Mittwoch, 8.5.2024
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zu Kinderehen

Im Ausland geschlossene Kinderehen sind in Deutschland weiter verboten. Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung heute beschlossen hat, soll daran nichts ändern, setzt aber die Vorgaben des BVerfG zum Schutz Minderjähriger um.

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Montag, 8.4.2024
Buschmann legt Gesetzentwurf zu Kinderehen vor

Kinderehen sind in Deutschland ein No-Go. Dabei bleibt es nach einem Gesetzentwurf, den das Justizministerium am Freitag veröffentlicht hat. Hierin werden nach einer Rüge des BVerfG in einem zweiten Anlauf jetzt auch die Folgen für zum Beispiel Unterhaltsansprüche geregelt.

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