Im Ausland geschlossene Kinderehen sind in Deutschland weiter verboten. Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung heute beschlossen hat, soll daran nichts ändern, setzt aber die Vorgaben des BVerfG zum Schutz Minderjähriger um.
Mehr lesenKinderehen sind in Deutschland ein No-Go. Dabei bleibt es nach einem Gesetzentwurf, den das Justizministerium am Freitag veröffentlicht hat. Hierin werden nach einer Rüge des BVerfG in einem zweiten Anlauf jetzt auch die Folgen für zum Beispiel Unterhaltsansprüche geregelt.
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