Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zu Kinderehen

Im Ausland geschlossene Kinderehen sind in Deutschland weiter verboten. Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung heute beschlossen hat, soll daran nichts ändern, setzt aber die Vorgaben des BVerfG zum Schutz Minderjähriger um.

Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium betrifft Eheschließungen, an denen eine unter 16 Jahre alte Person beteiligt war. Solche Ehen sind nach deutschem Recht unwirksam, auch wenn sie im Ausland wirksam geschlossen wurden. Das BVerfG hatte das Vorgängergesetz aus dem Jahr 2017, das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen", in Teilen beanstandet, das Verbot von Kinderehen an sich jedoch bestätigt.

Nun hat der Gesetzgeber nachgebessert: Das heute beschlossene Gesetz regelt auch Unterhaltsansprüche bei unwirksamen Auslandsehen. Außerdem kann eine Ehe, künftig nach Eintritt der Volljährigkeit fortgeführt werden. Dazu muss die betreffende Person, sobald sie volljährig ist, erklären, die Ehe aufgrund eines selbstbestimmten Entschlusses fortführen zu wollen. Beides hatte das BVerfG gefordert.

"Eheschließungen von Minderjährigen widersprechen unserer liberalen Werteordnung. Das deutsche Recht wird dies auch künftig klar zum Ausdruck bringen", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Zugleich gelte es, sicherzustellen, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt bleiben.

Redaktion beck-aktuell, dd, 8. Mai 2024 (ergänzt durch Material der dpa).