Trotz Schwerbehinderung kein neuer Vertrag: Das BAG hat die Entscheidung einer Hochschule bestätigt, Bewerber, bei denen aufgrund von früheren Verträgen eine unzulässige Kettenbefristung drohte, vom Verfahren auszuschließen. Öffentliche Arbeitgeber müssten nicht sehenden Auges rechtswidrig handeln.
Mehr lesenDas Berufsleben von Kameraleuten beim Film besteht häufig aus befristeten Engagements. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass Mütter bei der Elterngeldberechnung nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie wegen der Arbeitsbedingungen in der Schwangerschaft nicht arbeiten können. Hier seien die gesetzlichen Krankheitsregelungen analog anzuwenden.
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