Montag, 14.2.2022
LSG Niedersachsen-Bremen schließt Lücke bei Elterngeld in abhängigen Kettenbeschäftigungen

Das Berufsleben von Kameraleuten beim Film besteht häufig aus befristeten Engagements. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass Mütter bei der Elterngeldberechnung nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie wegen der Arbeitsbedingungen in der Schwangerschaft nicht arbeiten können. Hier seien die gesetzlichen Krankheitsregelungen analog anzuwenden.

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