Das Berufsleben von Kameraleuten beim Film besteht häufig aus befristeten Engagements. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass Mütter bei der Elterngeldberechnung nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie wegen der Arbeitsbedingungen in der Schwangerschaft nicht arbeiten können. Hier seien die gesetzlichen Krankheitsregelungen analog anzuwenden.
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