Donnerstag, 9.3.2023
Beweisaufnahme im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW angekündigt

Im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE hat das Oberlandesgericht Brauschweig nach Auswertung der umfangreichen Stellungnahmen der Beteiligten bekannt gegeben, dass nun eine Beweisaufnahme durchgeführt werden soll. In den bereits anberaumten Terminen am 23. und 24.05.2023 würden den Beteiligten die Einzelheiten vorgestellt.

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Mittwoch, 18.8.2021
Keine Ersetzung eines unbestimmten Vorlagebeschlusses im Musterverfahren

Wird der Vorlagebeschluss des zuständigen Prozessgerichts in einem Kapitalanleger-Musterverfahren durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts ersetzt, widerspricht dies der gesetzlichen Verfahrensweise. Ein solcher Beschluss verstößt laut Bundesgerichtshof gegen das Gebot des gesetzlichen Richters und ist als willkürlich einzustufen. Das Gesetz erlaube lediglich eine Ergänzung.

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Freitag, 25.9.2020
Verfassungsbeschwerden gegen abgelehnte Befangenheitsanträge in KapMuG-Verfahren gegen Porsche und VW unzulässig

Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im nach der VW-Übernahmeschlacht gegen Porsche und Volkswagen geführten Kapitalanleger-Musterverfahren sind gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat sie in seinem Beschluss vom 15.09.2020 mangels ausreichender Begründung bereits für unzulässig erachtet.

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Freitag, 18.9.2020
Bundestag beschließt Verlängerung für Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Der Bundestag hat eine verlängerte Gültigkeit des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes zum Schutz von Aktionären und Anlegern beschlossen. Das Gesetz gilt nun bis zum 31.12.2023. Ursprünglich sollten die Regelungen am 31.10.2020 Oktober auslaufen. Union und SPD wollen das KapMuG reformieren und mit der zivilrechtlichen Musterfeststellungsklage zusammenführen, brauchen dafür aber nach eigenen Angaben noch Zeit. Mehr lesen
Donnerstag, 16.7.2020
BGH lässt Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche zu

Das beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG zur Verletzung von Publizitätspflichten im Zusammenhang mit dem Dieselskandal steht einem weiteren Kapitalanleger-Musterverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Porsche SE nicht entgegen. Das hat der Bundesgerichtshof am 16.06.2020 beschlossen.

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