Das Bundesverfassungsgericht verletzte mit seiner Pressearbeit nach Auffassung des Karlsruher Verwaltungsgerichts keine Rechte der AfD. Die Partei hatte dagegen geklagt, dass das BVerfG bei Urteilsverkündungen die Pressemitteilung berechtigten Journalistinnen und Journalisten schon am Vorabend zugänglich macht. Das VG hatte bereits am 26.08.2022 darüber informiert, dass die Klage tags zuvor abgewiesen wurde. Die Begründung wurde heute nachgereicht.
Mehr lesenDie AfD ist mit einer Klage gegen das Bundesverfassungsgericht wegen dessen Pressearbeit in erster Instanz gescheitert. In dem Verfahren geht es darum, dass das BVerfG bei Urteilsverkündungen die Pressemitteilung berechtigten Journalistinnen und Journalisten bereits am Vorabend zugänglich macht. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass die Klage des AfD-Bundesverbands nach einer Verhandlung am Donnerstag abgewiesen wurde.
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