Presserat rüffelt Bundesverfassungsgericht

Der Deutsche Presserat hat das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, wichtige Entscheidungen nicht länger vorab ausgewählten Journalisten zur Verfügung zu stellen. Das Gericht hatte kürzlich in seinem Plenum beschlossen, an dieser langjährigen Praxis festzuhalten, nachdem der "Tagesspiegel" diese öffentlich gemacht hatte. Daraufhin gab es Kritik auch vom Deutschen Journalisten-Verband und aus der Politik.

Privilegien für einen bestimmten Kreis

"Durch den zeitlichen Vorsprung wird ein bestimmter Kreis von Journalistinnen und Journalisten privilegiert, Kolleginnen und Kollegen außerhalb dieses Kreises werden benachteiligt", rügte Volker Stennei, Sprecher des Deutschen Presserats. Dieser habe daher den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts in einem Brief aufgefordert, die Praxis der Vorab-Information zu beenden – oder aber so auszudehnen, dass es nicht zu einer Benachteiligung von anderen Journalistinnen und Journalisten kommt. Das Grundgesetz schütze die Presse- und Informationsfreiheit, argumentiert die Einrichtung in dem Schreiben an Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Es verpflichte zu Gleichbehandlung und sichere die freie Berufsausübung. "Diese Rechte sind gefährdet, wenn eine bestimmte Gruppe von Journalistinnen und Journalisten gegenüber der Mehrheit privilegiert wird“, so Stennei weiter. Der Deutsche Presserat ist ein freiwilliges Organ zur Selbstkontrolle von Printmedien. Er spricht regelmäßig Rügen gegenüber Zeitungen und Zeitschriften aus, wenn sie gegen den Pressekodex verstoßen haben.

Ein Verein von Korrespondenten

Hintergrund ist, dass regelmäßig aus Karlsruhe berichtende Journalisten in einem Verein namens Justizpressekonferenz organisiert sind. Die Aufnahmebedingungen sind streng: Wer in der Stadt kein festes Büro hat, erhält in der Regel nur den Status eines "Gastmitglieds". Vollmitglieder hingegen bekommen am Vorabend vom Gericht wichtige Entscheidungen, die erst am Tag darauf verkündet und veröffentlicht werden, im Volltext auf Papier zur Verfügung gestellt. Diese sind Korrespondenten überregionaler Medien und Nachrichtenagenturen, rund zur Hälfte sind es Reporter von ARD und ZDF. Am BGH ist ein solches Vorgehen hingegen unbekannt, ebenso bei anderen Bundesgerichten.

Kritik aus der Politik

Kurz nach Bekanntwerden dieser Praxis scheiterte die AfD mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht, diese bei der anstehenden Verkündung des Urteils zu ihrer eigenen Klage gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu untersagen. Bedenken hatten im "Tagesspiegel" auch Politiker der Linken und der FDP geäußert. Der CDU-Rechtspolitiker Heribert Hirte, amtierender Vorsitzender des Bundestags-Rechtsausschusses, bemängelte im Kurznachrichtendienst Twitter, eine "selektive Vorabinformation" sei nicht fair gegenüber Prozessparteien und nicht-informierten Medien. Das Vorgehen könnte auch gegen eigene Ethikregeln verstoßen, denn es beeinträchtige die Parteien – "dazu gehört oft auch der Bundestag (öfter faktisch als rechtlich)“ – in ihren Reaktionsmöglichkeiten. "Man fühlt sich vorgeführt. Das könnte zur Delegitimation der gewählten Volksvertretung beitragen, ein fatales Signal!“

Verein wehrt sich

Die JPK wies am Dienstag nachmittag die Darstellungen des "Tagesspiegel" und auch des Gerichts teilweise zurück. Es handele sich nur um Pressemitteilungen mit Sperrfrist, erklärte die Vorsitzende Gigi Deppe, "wie sie überall in der Medienwelt üblich sind". Durch eine Satzungsänderung wolle man weiteren Journalisten an anderen Standorten die Möglichkeit einer Mitgliedschaft einräumen. Die Praxis des "Vorabzugangs" sei sinnvoll: Wegen der Geschwindigkeit und der Dynamik, mit der die Berichterstattung über "extrem relevante" Urteile und die anschließende politische Berichterstattung abliefen, komme es darauf an, dass schon die ersten Kurzmeldungen präzise seien. "Wenn einmal ein falscher Ton gesetzt ist, dann kann sich die damit vorgegebene Tendenz rasend schnell verbreiten und ist in der sehr dynamischen und unübersichtlichen Medienwelt nur sehr schwer zu korrigieren."

Redaktion beck-aktuell, 18. August 2020.