Verpflichtung Inhalt bis zur Verkündung vertraulich zu behandeln
Vollmitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) können sich die Pressemitteilung zum Urteil am Vorabend an der Gerichtspforte als Papierausdruck abholen. Dabei verpflichten sie sich mit ihrer Unterschrift, den Inhalt bis zur Verkündung vertraulich zu behandeln und erst parallel zu veröffentlichen. Das Gericht will den Medienvertretern damit Gelegenheit geben, die meist umfangreichen und komplexen Pressemitteilungen in Ruhe zu lesen und zu verstehen. Die JPK ist eine 1975 gegründete unabhängige Arbeitsgemeinschaft von Fachkorrespondenten. Mitglied des Karlsruher Vereins kann laut Satzung werden, wer hauptberuflich als Journalist tätig ist und ständig über die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte sowie über Fragen der Rechts- und Justizpolitik berichtet. Aktuell gibt es knapp 40 Vollmitglieder, darunter Korrespondenten von ARD und ZDF, überregionalen und regionalen Zeitungen sowie Nachrichtenagenturen.
Urteilsbegründung folgt
Die AfD wollte feststellen lassen, dass die vertrauliche Vorabinformation der Journalisten die Partei in ihren Rechten verletzt: Verfahrensbeteiligte, die den Ausgang erst bei der Verkündung erfahren, seien ihnen gegenüber im Nachteil. Konkret ging es um ein Urteil aus dem Juni 2020. Damals hatte die AfD gegen den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt. Die Begründung zur Entscheidung des VG Karlsruhe soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten könnten dagegen nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen, teilte das Gericht mit.