Wer laut Grundbuch einen Tiefgaragenstellplatz auf dem Nachbargrundstück nutzen darf, muss der Eigentümerin der Tiefgarage nicht deren Instandhaltungskosten dafür erstatten oder im Voraus zahlen. Der Bundesgerichtshof betonte, dass einen Grunddienstberechtigten nur die Erhaltung und die Wiederinstandsetzungspflicht trifft – nicht aber eine Rücklagenbildung für Erhaltungsmaßnahmen oder eine Erstattung der Rücklagen, die die Eigentümerin gebildet hat.
Mehr lesenDie Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Eigentumswohnung wird nicht durch die Instandhaltungsrücklage beeinflusst. Die Wohnungseigentümer können laut Bundesfinanzhof nicht über diese verfügen. Der Kaufpreis beinhaltet daher keine Gegenleistung für die Übertragung der Rücklage.
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