Freitag, 22.1.2021
Instandhaltungsrücklage keine Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

Die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Eigentumswohnung wird nicht durch die Instandhaltungsrücklage beeinflusst. Die Wohnungseigentümer können laut Bundesfinanzhof nicht über diese verfügen. Der Kaufpreis beinhaltet daher keine Gegenleistung für die Übertragung der Rücklage.

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