Verstirbt ein Mensch, muss grundsätzlich sein Erbe für dessen Schulden aufkommen. Anders liegt der Fall jedoch dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass ein Ansbacher Hotelier Übernachtungs- und Reinigungskosten in Höhe von 2.558 Euro nicht erstattet bekommt, wie das dortige Amtsgericht im April 2021 entschied. Nachdem das Landgericht Ansbach das Urteil bestätigt hat, ist dieses nun rechtskräftig.
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