Mittwoch, 6.10.2021
Tod im Hotel: Hotelier bleibt auf Übernachtungs- und Reinigungskosten sitzen

Verstirbt ein Mensch, muss grundsätzlich sein Erbe für dessen Schulden aufkommen. Anders liegt der Fall jedoch dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass ein Ansbacher Hotelier Übernachtungs- und Reinigungskosten in Höhe von 2.558 Euro nicht erstattet bekommt, wie das dortige Amtsgericht im April 2021 entschied. Nachdem das Landgericht Ansbach das Urteil bestätigt hat, ist dieses nun rechtskräftig.

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Dienstag, 14.7.2020
Haftung der Erben nach Bahn-Suizid kann gegenüber Lokführer ausgeschlossen sein

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 24.06.2020 im Fall eines Bahn-Suizids eine Haftung der Erben des Verstorbenen gegenüber dem Lokführer verneint, da der Suizident in einem die freie Willensentschließung ausschließenden Zustand gehandelt habe. Die akribische Planung der Selbsttötung habe der Verschuldensunfähigkeit wegen des Tunnelblicks des Suizidenten nicht entgegengestanden.

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